Schaden in der Wohnung: so melden Sie ihn richtig

Rico Meuschke3 Min. Lesezeit

Tropfender Siphon unter einem Waschbecken, darunter eine Schüssel
Inhalt · 5 Abschnitte
  1. Notfall oder nicht?
  2. Sofortmaßnahmen im Ernstfall
  3. Ihre Pflicht: Mängel anzeigen
  4. So sieht eine gute Meldung aus
  5. So läuft es bei Zenveo

Unter dem Waschbecken steht eine Schüssel, und sie füllt sich jeden Tag ein bisschen mehr. Oder die Heizung bleibt kalt, obwohl es draußen friert. Ob die Reparatur schnell kommt, hängt oft weniger vom Handwerker ab als von der Meldung. Hier steht, wie Sie einen Notfall erkennen, was Sie sofort tun können und wie eine Meldung aussieht, mit der wir direkt arbeiten können.

Notfall oder nicht?

Ein Notfall ist alles, was Menschen gefährdet oder in kurzer Zeit großen Schaden anrichtet. Dann zählt jede Stunde, und Sie sollten sofort anrufen. Alles andere ist dringend oder normal: Es muss repariert werden, aber es kann bis zum nächsten Werktag warten.

Notfall: sofort anrufen Kein Notfall: melden, zeitnah beheben
Wasser läuft aus, Rohrbruch, Wasser dringt in andere Wohnungen Tropfender Wasserhahn, langsam ablaufendes Waschbecken
Heizung fällt im Winter komplett aus Ein einzelner Heizkörper wird nicht richtig warm
Gasgeruch Herdplatte oder Backofen defekt
Stromausfall in der Wohnung oder im Treppenhaus, verschmorte Steckdose Einzelne Lampe im Treppenhaus defekt
Haus- oder Wohnungstür lässt sich nach einem Einbruch nicht schließen Briefkasten klemmt, Klingel ohne Funktion
Sturmschaden mit Absturzgefahr, zum Beispiel lose Dachziegel Kleiner Riss in einer Fliese, Schimmelfleck am Fenster

Bei Schimmel lohnt sich trotzdem eine baldige Meldung: Je früher die Ursache gefunden ist, desto kleiner bleibt der Schaden.

Sofortmaßnahmen im Ernstfall

Bis Hilfe da ist, können Sie oft selbst viel verhindern:

  • Wasser: Den Absperrhahn der Wohnung schließen, meist unter der Spüle, im Bad oder am Wasserzähler. Wasser aufwischen, Elektrogeräte in der Nähe vom Strom nehmen. Nachbarn unter Ihnen informieren.
  • Gasgeruch: Keine Lichtschalter, keine Klingel, kein offenes Feuer. Fenster öffnen, das Haus verlassen und andere warnen. Erst draußen telefonieren: mit der 112 oder dem Entstörungsdienst Ihres Gasnetzbetreibers.
  • Strom: Die betroffene Sicherung ausschalten. Verschmorte Steckdosen oder Kabel nicht mehr anfassen.
  • Heizung: Prüfen, ob es nur Ihre Wohnung betrifft oder das ganze Haus. Das hilft uns bei der Einschätzung.
  • Gefahr für Personen: Immer zuerst 112 wählen, danach uns informieren.
  • Einbruch: Nichts anfassen, die Polizei unter 110 rufen und sich eine Vorgangsnummer geben lassen. Danach melden Sie uns die beschädigte Tür oder das Fenster, damit die Wohnung schnell wieder sicher verschlossen werden kann.

Handwerker bitte nicht auf eigene Faust beauftragen. Die Kosten können sonst unter Umständen bei Ihnen hängen bleiben. Wenn Sie in einem echten Notfall niemanden erreichen und sofort gehandelt werden muss, beschränken Sie sich auf das, was größeren Schaden abwendet, und halten Sie alles mit Fotos und Rechnung fest.

Ihre Pflicht: Mängel anzeigen

Als Mieter sind Sie verpflichtet, einen Mangel in der Wohnung unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB). Das gilt auch für Dinge, die Sie selbst nicht stören, etwa ein feuchter Fleck, der langsam größer wird. Wer einen Schaden zu spät meldet, riskiert, für den dadurch entstandenen Folgeschaden einstehen zu müssen, und kann sich für diese Zeit unter Umständen nicht auf eine Mietminderung berufen.

Eine frühe Meldung schützt also vor allem Sie selbst. Lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig.

So sieht eine gute Meldung aus

Die meisten Rückfragen entstehen, weil eine Angabe fehlt. Mit diesen vier Punkten kann die Ansprechperson direkt den passenden Handwerker schicken:

  • Wo genau? Adresse, Wohnung, Raum und Stelle, zum Beispiel „Bad, Siphon unter dem Waschbecken“.
  • Was sehen Sie? Zwei, drei Fotos: eines aus der Nähe, eines mit etwas Abstand, damit man die Lage erkennt. Bei Geräten ein Foto vom Typenschild.
  • Seit wann? Plötzlich aufgetreten oder schleichend? Wird es schlimmer?
  • Wie erreichbar? Telefonnummer und Zeiten, zu denen ein Handwerker in die Wohnung kann. Ist ein Schlüssel hinterlegt oder muss jemand zu Hause sein?

Ein Beispiel, mit dem wir sofort arbeiten können: „Bad, Siphon unter dem Waschbecken tropft seit drei Tagen, Schüssel steht darunter, Fotos anbei. Ich bin werktags ab 16 Uhr zu Hause, sonst Schlüssel beim Nachbarn in Wohnung 3.“

So läuft es bei Zenveo

Wenn Zenveo Ihr Haus verwaltet, melden Sie Schäden am einfachsten in der App für Bewohner unter app.zenveo.de. Dort verfolgen Sie auch den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung. Zuständig ist die Ansprechperson, die Ihr Objekt kennt.

Ohne App erreichen Sie uns per Telefon oder E-Mail. Die Wege und den Zugang zur App finden Sie unter Schaden oder Anliegen melden, die Nummern und Telefonzeiten der Büros auf der Kontaktseite.

Bei einem Notfall rufen Sie bitte immer an, statt nur eine Meldung zu schreiben. Außerhalb der Telefonzeiten nennt Ihnen die Ansage die Nummer des Notdienstes.

Übrigens: Ob eine Reparatur später in Ihrer Nebenkostenabrechnung auftaucht, fragen uns viele. Dort gehört sie nicht hin, Reparaturen sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Ob Ihr Mietvertrag für kleine Reparaturen eine eigene Regel enthält, ist eine andere Frage. Mehr zur Abrechnung im Beitrag Nebenkostenabrechnung verstehen und prüfen.

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